Viertes Hygiene-Konzept Verein Langenzenner Sportkegler e.V.

Dieses Hygienekonzept ergänzt/erweitert das Handlungs- und Hygienekonzept für Vereine und Klubs des BSKV vom 22.6.2020.

Angaben zu Raumgrößen und Gegebenheiten der Kegelsportanlage sind dem 1. Hygienekonzept des VLSK vom 6.7.2020 zu entnehmen.

Das Hygienekonzept tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Stand: 29.08.2021

  1. Es ist selbstverständlich, dass nur Personen die Kegelbahnanlage betreten dürfen, die – Aktuell bzw. in den letzten 14 Tagen keine Symptome der SARS-CoV-2-Infektion aufweisen – In den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer Person hatten, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde
  2. Der Zutritt zur vereinseigenen Kegelsportanlage in 90579 Langenzenn, Reichenberger Str. 41, ist allen Personen gestattet. (Jugendabteilung: Zutritt von Eltern bzw. einem Elternteil bei Minderjährigen)
  3. In der Kegelsportanlage (inkl. Gymnastikraum) dürfen sich maximal so viele Personen aufhalten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern immer eingehalten werden kann
  4. FFP 2 Maske & Desinfektion

    Vor Eintritt in die Kegelsportanlage ist ein gesetzlich erforderlicher Mund-Nasen-Schutz, bestenfalls eine FFP 2 Maske, anzulegen. Zusätzlich sind die Hände im Eingangsbereich mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Selbst mitgebrachte Desinfektionsmittel dürfen benutzt werden. Der Mund-Nasenschutz bzw. die FFP2-Maske dürfen beim Ausüben des Kegelsports abgenommen werden. Der Mund-Nasenschutz bzw. die FFP2-Maske sind beim Verlassen des Tisches oder Bewegen im Raum anzulegen.

  5. Anwesenheitsliste & Veranwortliche

    In die aufliegende Anwesenheitsliste hat sich jede Person vor Betreten der Anlage einzutragen.

    Mit ihrer Unterschrift bestätigt die Person, dass sie die aktuell für das Betreten von Sporträumen geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllt (im Moment: Geimpft, genesen oder aktueller Negativtest)

    In die Anwesenheitsliste sind folgende Daten einzutragen:

    Name – Vorname – Gekommen – Gegangen - Erreichbarkeit – Unterschrift

    Pro Tag/Abend muss ein/e Verantwortliche/r durch die Clubs benannt werden; diese Person überwacht die ordnungsgemäße Eintragung in die Anwesenheitsliste

    Die Anwesenheitslisten sind täglich abzuschließen und mindestens 4 Wochen lang durch die Kegelclubs aufzubewahren

  6. Lüften & Glastüren

    Mehrmaliges Stoßlüften wird empfohlen, spätestens jedoch nach 120 Minuten oder im Wettkampfbetrieb nach 120 Wurf. Glastüren sind nur zu schließen, wenn die Abluftanlage mindestens auf Position “1” gestellt ist, dann Öffnen der Glastüren nach jedem Durchgang von 120 Wurf, spätestens jedoch nach 120 Minuten mit Frischluftzufuhr

  7. Kegelbahn

    Der weiß gekennzeichnete Spielbereich darf nicht verlassen werden (Sportordnung). Die Wasserschwämme in den Kugelfangkästen sind ersatzlos zu entfernen. Im Kugelfang dürfen keine Kugeln aufliegen. Es ist wünschenswert, dass jede/r Kegler/in seine/ihre eigenen Kugeln zum Trainings-/Wettkampfbetrieb mitbringt. Jede/r Kegler/in hat die Vereins-Kugeln nach dem Spielen zu desinfizieren. Die Aufsichtsperson kontrolliert dies im Nachgang. Ungereinigte Kugeln dürfen nicht herausgegeben werden

  8. Umkleiden, Duschen und Sanitärbereich

    In den Umkleideräumen und WCs dürfen sich jeweils nur zwei Personen aufhalten. Im Duschbereich darf sich nur eine der beiden Personen befinden. Die Fenster sind spätestens vor Verlassen der Umkleideräume zu öffnen, um für Frischluftzufuhr zu sorgen. Die Fenster in den WCs sind bestenfalls ständig offen zu halten.

Verein Langenzenner Sportkegler
Die Vorstandschaft
Langenzenn, den 29.08.2021