Hygiene- und Nutzungskonzept zum Betrieb einer 4-Bahnen Kegelsportanlage in 90579 Langenzenn, Reichenberger Str. 41

Der Verein Langenzenner Sportkegler e.V. legt zur Nutzung seiner Kegelsportanlage folgendes Hygienekonzept vor:

Allgemeines:

  1. Der Zutritt zur vereinseigenen Kegelsportanlage in 90579 Langenzenn, Reichenberger Str. 41, ist im Trainingsbetrieb nur den Vereinsmitgliedern gestattet
  2. Vor dem Eintritt in die Kegelsportanlage ist eine Mund-Nasen-Bedeckung anzulegen. Zusätzlich sind die Hände im Eingangsbereich mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren
  3. Für den Trainingsbetrieb der Jugendabteilung ist auch der Zutritt von Eltern bzw. einem Elternteil von Minderjährigen gestattet
  4. Die Mund-Nasen-Bedeckung kann an den Tischen abgelegt werden, ist aber auf jeden Fall beim Verlassen der Tische anzulegen, also z.B. beim Gang zur Toilette
  5. Für den jeweiligen Trainingstag bestimmt jeder Kegelclub einen verantwortlichen Ansprechpartner, welcher auch die Anwesenheitsliste führt
  6. In die aufliegende Anwesenheitsliste hat sich jede Person nach Betreten der Anlage mit folgenden Daten einzutragen: Name, Vorname, Gekommen, Gegangen, Erreichbarkeit
  7. Eltern bzw. Elternteile von Minderjährigen vermerken unter Erreichbarkeit “Jugend”
  8. Der jeweils verantwortliche Ansprechpartner überwacht die ordnungsgemäße Eintragung in die Anwesenheitsliste
  9. Die Anwesenheitslisten sind täglich abzuschließen und mindestens 4 Wochen lang durch die Kegelclubs aufzubewahren. Verantwortlich hierfür sind die einzelnen Clubvorstände
  10. Selbst mitgebrachte Desinfektionsmittel dürfen benutzt werden
  11. Vor und nach Beendigung des Trainingsbetriebes sind alle Fenster der Kegelsportanlage mindestens für 15 Minuten zu öffnen um für ausreichend Frischluft zu sorgen. Verantwortlich hierfür ist der jeweilige Ansprechpartner
  12. Alle Räumlichkeiten in der Kegelsportanlage werden durch die Lüftungsanlage mit Frischluft versorgt und “verbrauchte” Luft wird abgesaugt. Eine Nutzung der Lüftungsanlage erfolgt erst nach erfolgter Absprache mit der zuständigen Behörde

Aufenthaltsbereich

  1. Der Aufenthaltsbereich der Kegelsportanlage beträgt ca. 110 m²
  2. Im Aufenthaltsbereich dürfen sich jeweils nur so viele Personen aufhalten, dass der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personen eingehalten wird
  3. Im Aufenthaltsbereich dürfen sich maximal bis zu 20 Personen aufhalten
  4. Die sechs Fenster sind, soweit dies möglich ist, ständig offen zu halten

Kegelbahn

  1. Die Kegelbahn ist durch eine Glaswand vom Aufenthaltsbereich getrennt
  2. Die Kegelbahn selbst ist ca. 27 Meter lang, ca. 9,30 Meter breit und im Durchschnitt ca. 3,20 Meter hoch
  3. Zur Kegelbahn führen zwei Glastüren vom Aufenthalts- in den ca. 60 m² großen Anlaufbereich; die Glastüren sind ständig offen zu halten
  4. Der Anlaufbereich besteht aus insgesamt 4 Bahnen, wobei der Abstand von Bahn 1 zu Bahn 2 bzw. Bahn 3 zu Bahn 4 im Mittel 1,80 Meter beträgt. Der Abstand von Bahn 2 zu Bahn 3 beträgt im Mittel 2,50 Meter
  5. Der Spielbereich der einzelnen Bahnen ist durch eine weiße Linie gekennzeichnet. Der Spielbereich darf nicht verlassen werden
  6. Für jede Bahn steht eine eigene Rücklaufrinne und ein eigener Kugelfang zur Verfügung
  7. Die Wasserschwämme in den Kugelfangkästen sind ersatzlos zu entfernen
  8. Im Kugelfang dürfen keine Kugeln aufliegen
  9. Es ist wünschenswert, dass jeder Kegler/in seine eigenen Kugeln zum Trainingsbetrieb mitbringt
  10. Sind keine eigenen Kugeln vorhanden, so gibt der jeweils zuständige Ansprechpartner maximal 2 Kugeln an die jeweilige Person heraus
  11. Eigene bzw. herausgegebene Kugeln müssen von Bahn zu Bahn mitgenommen werden.
  12. Die herausgegebenen Kugeln sind nach Beendigung des Trainings an die Aufsichtsperson zurückzugeben. Die Aufsichtsperson hat diese Kugeln unverzüglich mit entsprechendem Desinfektionsmittel zu reinigen. Hierbei sind Einweghandschuhe zu tragen. Ungereinigte Kugeln dürfen nicht herausgegeben werden
  13. Die zur Kugelreinigung benutzten Hilfsmittel (z.B. Papiertuch, Einweghandschuhe) sind jeweils nur einmal zu benutzen und danach entsprechend sicher zu entsorgen
  14. In der Kegelbahn dürfen sich maximal 2 Personen gleichzeitig aufhalten, d.h. je zwei Bahnen nur eine Person
  15. In persönlicher Absprache kann eine weitere (dritte) Person eine freie Bahn nutzen, soweit die zwei bereits kegelnden Personen uneingeschränkt zustimmen
  16. Eine weitere (vierte) Person kann die letzte freie Bahn nutzen, soweit die drei bereits kegelnden Personen uneingeschränkt zustimmen
  17. Treten Störungen im Kegelbetrieb auf und sind diese nicht durch eine der anwesenden Personen zu beheben, so haben alle Personen die Kegelbahn zu verlassen und nur maximal 2 Personen dürfen zur Behebung der Störung die Bahn betreten. Diese Personen haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  18. Während des Trainings kann die Mund-Nasen-Bedeckung abgenommen werden

Duschen und Sanitärbereich

  1. Es stehen insgesamt 2 Umkleideräume mit Duschen zur Verfügung. In diesen Räumen darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.
  2. In den Damen- bzw. Herren-WC darf sich jeweils nur eine Person aufhalten.
  3. An den Türen zu Duschen und WC sind jeweils Schilder anzubringen, die von “Frei” auf “Besetzt” zu drehen sind.
  4. Das Aufsuchen von Dusche bzw. WC ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung gestattet.
  5. Während des Toilettengangs darf die Mund-Nasen-Bedeckung nicht abgenommen werden.
  6. Die Fenster in den WCs sind, soweit dies möglich ist, ständig offen zu halten.
  7. In den WCs stehen Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung.

Büro:

  1. Das Büro ist grundsätzlich abgesperrt. Es darf nur geöffnet werden, um den Computer zur Bahnsteuerung ein- bzw. auszuschalten. Hierfür ist der jeweils zuständige Ansprechpartner verantwortlich.

Gymnastikraum

  1. Bei Nutzung des Gymnastikraumes sind nach Möglichkeit alle Fenster sowie die Notausgangstür zu öffnen
  2. Die Nutzung der Sportgeräte im Gymnastikraumes ist nur unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern gestattet

Sonstige Räume (Lager und Putzraum):

  1. Beide Räume sind verschlossen zu halten und nur bei Bedarf z.B. Wasserentnahme aus dem Putzraum, zu öffnen

Sonstiges

Es ist selbstverständlich, dass nur Personen die Kegelbahnanlage betreten dürfen, die

Dieses Hygienekonzept ergänzt / erweitert das Handlungs- und Hygienekonzept für Vereine und Klubs des BSKV vom 22.06.2020

Es ist in der Kegelsportanlage im Eingangsbereich gut sichtbar für jedermann auszuhängen und Behörden auf Verlangen vorzulegen.

Verein Langenzenner Sportkegler
1. Vorsitzender
Bernhard Schäfer
Langenzenn, 06.07.2020